Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.[1] Sofern der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.

  1. Simon M. Karzel: Vom Nachlasser zum Benutzer: Der Weg des Nachlasses im Archiv unter Beachtung rechtlicher Aspekte am Beispiel des Nachlasses Karl Otto Hondrich. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2012, S. 1 (Transferarbeit im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst; PDF: 435 kB, 42 Seiten auf nrw.de).

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search